Alle Wehrpflichtigen können sich nach §13 a
Wehrpflichtgesetz statt zum Wehr- oder Zivildienst auch auf die Dauer von sechs
Jahren zum Katastrophenschutz verpflichten.
Neben den allgemeinen Voraussetzungen ist man
verpflichtet einmal pro Monat an einer Ausbildungsveranstaltung teilzu-nehmen.
Eintragungen in den Dienstplänen für u. a. Sanitätsdienste wird vorausgesetzt.
Wehrersatzpflichtige sind auch Einsatzreserve bei Großschadensereig-nissen oder
bei einem Massenanfall von Verletzten. Dabei werden sie durch
Rufbereitschaft alarmiert.
Wir bieten an, dass wir den
Freistellungsantrag vom
Wehrdienst an das Kreisverwaltungsreferat weiterleiten. Sie bekommen von uns
eine Fachausbildung zum Sanitätsdiensthelfer.