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Alle Wehrpflichtigen können sich nach §13 a Wehrpflichtgesetz statt zum Wehr- oder Zivildienst auch auf die Dauer von sechs Jahren zum Katastrophenschutz verpflichten.
 

Neben den allgemeinen Voraussetzungen ist man verpflichtet einmal pro Monat an einer Ausbildungsveranstaltung teilzu-nehmen. Eintragungen in den Dienstplänen für u. a. Sanitätsdienste wird vorausgesetzt.

 

Wehrersatzpflichtige sind auch Einsatzreserve bei Großschadensereig-nissen oder bei einem Massenanfall von Verletzten. Dabei werden sie durch Rufbereitschaft alarmiert.

 

Wir bieten an, dass wir den Freistellungsantrag vom Wehrdienst an das Kreisverwaltungsreferat weiterleiten. Sie bekommen von uns eine Fachausbildung zum Sanitätsdiensthelfer.

 

 

Arbeiter-Samariter-Bund Landesverband Hessen e. V. Ortsverband Eschborn - Unterortstraße 65 - 65760 Eschborn - Telefon: 06196/50400